Grillregeln bei Partys: Grillen auf dem Balkon

Grillen, ob auf dem Balkon oder im eigenen Garten, gehört ganz wesentlich zu unserer Esskultur. Gerne wird beim geselligen Zusammensein, auf Gartenpartys oder zu anderen festlichen Anlässen gegrillt. Es gibt so viele leckere Grillrezepte. Nicht nur rauchige Gerichte mit Fleisch oder Fisch, sondern auch gegrillte Gerichte mit Gemüse und Käse schmecken ganz besonders lecker und passen hervorragend aufs Festbuffet. Bevor Sie sich jedoch für eine Grillparty entscheiden, sollten Sie sich informieren, ob und was beim Grillen überhaupt erlaubt ist.

Grillen auf dem Balkon

Im Prinzip ist es unerheblich, ob Sie in Ihrem Garten, auf Ihrer Terrasse oder auf Ihrem Balkon grillen. Die Regeln sind in all diesen Fällen gleich. Wer jedoch auf dem Balkon grillt, ist normalerweise seinen Nachbarn sehr viel näher und erhöht dadurch das Risiko, sie durch eine übermäßige Rauchentwicklung zu belästigen. Informieren Sie sich im Bußgeldkatalog genau darüber, was beim Grillen erlaubt ist, nicht nur, wenn Sie auf dem Balkon grillen wollen.

Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber das Grillen, sofern dabei keine erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft entstehen.

Was könnten erhebliche Belästigungen sein?

Rauchentwicklung beim Grillen
Ein Grill mit Kohle erzeugt in der Regel mehr Rauch als mit Gas.

Es gibt keine einheitlichen Regelungen, die sich formal anwenden lassen. Der Gesetzgeber fordert gegenseitige Rücksicht und Toleranz. Daher fallen die Gerichtsurteile recht unterschiedlich aus, wenn es zu einer Anzeige kommt. Außerdem sind sie davon abhängig, in welchen Bundesland man lebt. Es wurden sehr unterschiedliche Urteile gefällt, was zum Beispiel die Häufigkeit von Grill-Abenden anbelangt.

Unter erhebliche Belästigungen fällt eine sehr starke Rauchentwicklung, die über eine längere Zeit anhält und den Nachbarn die Luft zum Atmen nimmt. Das geschieht aber nur dann, wenn der Abstand zum Nachbarn nicht groß genug ist. Wer also mehrmals wöchentlich grillt und eine sehr starke Rauchentwicklung erzeugt, muss damit rechnen, dass er sich einschränken muss, falls es zu einer Anzeige kommt. Dann kann es zum Beispiel sein, dass er nur zwei- bis viermal im Jahr grillen darf.

Eine Rauchentwicklung lässt sich bei Grillen nicht vermeiden. Wer mit Kohle grillt, erzeugt in der Regel mehr Rauch als mit Gas. Wer also raucharm grillen möchte, vermindert das Risiko einer zu starken Rauchentwicklung, indem er sich einen Gasgrill anschafft.

Wohnen Sie zur Miete?

Wenn Sie zur Miete wohnen, schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob der Vermieter das Grillen verboten hat. Steht dort explizit ein Grillverbot, dann dürfen Sie nicht grillen, auch wenn der Gesetzgeber es grundsätzlich erlaubt. Grillen Sie trotz eines Verbots, dann könnte das im schlechtesten Fall ein Kündigungsgrund sein. Wird Grillen im Mietvertrag nicht erwähnt, dann ist es erlaubt.

Feiern und Singen
Nachbarn vorab informieren, wenn ein Fest gefeiert wird, ist eine gute Idee.

Gesunder Menschenverstand und Rücksichtnahme

Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass es zu einer Anzeige kommt. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und informieren sie, wenn zum Beispiel ein Grillfest ansteht. Das empfiehlt sich auch wegen der erwartbaren höheren Lautstärke. Da, wo Menschen feiern, wird gelacht und vielleicht auch Musik gemacht.

Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob es zu einer übermäßigen Geruchsbelästigung beim Grillen kam. Durch das Ansprechen von möglichen Problemen signalisieren Sie anderen Menschen, dass sie Ihnen nicht gleichgültig sind und Sie auf ein friedliches Zusammenleben sehr viel Wert legen. Eine gute Nachbarschaft ist enorm wichtig für ein schönes und entspanntes Zuhause.

Zur Übersicht: Grillparty-Tipps

Quellen

Schreibe einen Kommentar

Die Angabe des Namens ist optional.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der angegebenen Daten durch diese Webseite einverstanden.
Weitere Informationen darüber, wie wir mit deinen Daten umegehen, findest du in unserer Datenschutzerklärung.


Fest & Feiern > Feierliche Anlässe > Gartenfest > Grillregeln bei Partys: Grillen auf dem Balkon