Sind E-Zigaretten auf Partys & Veranstaltungen erlaubt?

Das Rauchen von Zigaretten und Dampfen von E-Zigaretten gehören für viele Menschen zu ausgelassenen Partys dazu. Doch seit 2013 wurde es immer schwerer für Raucher oder Gelegenheitsraucher, ihrem Genussbedürfnis nachzugehen. Ob Kneipe, Club oder Festival, Nichtraucherschutzgesetze und ein in vielen Bundesländern verhängtes striktes Rauchverbot stellen das Rauchen unter Strafe. Selbst Karnevalsveranstaltungen oder Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten sind von diesen Regelungen meist nicht ausgenommen. Da stellt sich die Frage, ob das Gleiche oder ähnliche Regelungen auch für die E-Zigarette gelten.

Rauchen hat eine jahrhundertealte Tradition

Rauchen von Tabak
Rauchen hat eine uralte traditionelle Funktion.

Die Menschheit raucht bereits seit tausenden Jahren. Man geht davon aus, dass sich das Rauchen aus Räucherzeremonien der Priester und Medizinmänner entwickelt hat. Tabakkonsum selbst konnte erstmalig 1492, im Zuge der Neuentdeckung Amerikas dokumentiert werden, als Einheimische auf der heute als Kuba bezeichneten Insel beobachtet wurden.

Doch das Phänomen ist sehr viel älter und begann bei den Mayas um 500 n. Chr. Tabak wurde bei rituellen Zeremonien von den Priestern geraucht. Doch auch der Tabaksaft aus den Blättern der Pflanze wurde konsumiert.

Heute gilt Tabak als ein Genussmittel. Die gesundheitlichen, schädlichen Auswirkungen sind mittlerweile bekannt. Doch bis dahin war es ein weiter Weg.

Eine Parallele hat sich jedoch zu der urzeitlichen Verwendung von Tabak bis heute erhalten. Für alle Party- und Gelegenheitsraucher gehört das Rauchen zum Feiern dazu. Das ist vergleichbar mit einer rituellen Handlung, auch wenn sie in keinem religiös-spirituellen Kontext stattfindet.

Party- und Gelegenheitsraucher

Auf Partys, E-Zigaretten mit Bier
„Rauchen und Dampfen schmeckt mit Alkohol am besten.“

Es gibt nicht wenige Menschen, die man als „Partyraucher“ oder Gelegenheitsraucher bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein schon sehr langes bekanntes soziales Phänomen. Das heißt, sie rauchen, wenn sie mit anderen Menschen zusammen sind und gemeinsam feiern. 

Vor allem in der Kombination mit Alkohol schmeckt vielen die Zigarette am besten. Solche Gelegenheitsraucher hören dann wieder mehrere Wochen auf zu rauchen, bis die nächste Einladung zu einem feierlichen oder gemütlichen Zusammentreffen – analog oder digital – ins Haus flattert.

Doch auch gelegentliches Rauchen kann die Gesundheit gefährden und im Laufe der Zeit den Rauchkonsum in die Höhe treiben. Erschwerend kommt hinzu, dass Passivrauchen ebenfalls zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Daher gibt es seit einigen Jahren ein sehr umfassendes Rauchverbot für alle umschlossenen Räume, die nicht zu den privaten Räumen gehören. Allerdings betrifft das Rauchverbot auch Orte im Freien. Beispielsweise auf Bahnhöfen darf man nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen, rauchen und (mittlerweile) auch dampfen.

Rauchverbot ist per Gesetz kein Dampfverbot

Verdampfer einer E-Zigarette
Verdampfer – E-Zigarette.

Seit vielen Jahren gibt es die E-Zigarette. Manche Raucher erhoffen sich durch einen Umstieg auf die E-Zigarette einen gesünderen Genuss. Das gilt auch für Menschen, die ohne diesen Umweg, mit dem Dampfen begannen. Viele, die dampfen, wollen mehr gesellschaftliche Akzeptanz. Denn der Nichtraucherschutz und die Rauchverbote auf Partys und Veranstaltungen machen es Rauchern seit Jahren zunehmend schwer. Auch das mag dazu beigetragen haben, warum sich E-Zigaretten einer wachsenden Beliebtheit erfreuen, auch auf Partys.

Elektronische Zigaretten haben wenig mit herkömmlichen Zigaretten zu tun. Zunächst einmal wird nicht geraucht, sondern gedampft. Aromatisierte Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, werden dabei erhitzt und nicht verbrannt. In den Liquids, welche es mit unzähligen Aromen gibt, ist nicht zwangsläufig Nikotin enthalten. Jeder hat also die Möglichkeit, sich sein Liquid selbst zusammenzustellen. Auch der Geschmack und Geruch unterscheidet sich stark von Tabakrauch. Bevorzugt werden süße und fruchtige Geschmäcker verdampft. 

Daher stellt sich die Frage, ob die Regelungen über ein Rauchverbot auch für die elektronische Zigarette gilt.

Da beim Dampfen von E-Zigaretten kein Rauch entsteht, sondern Dampf, fallen sie prinzipiell auch nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz bzw. sind davon ausgenommen. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrheinwestfalen vom 04.11.2014 wurde entschieden, dass das Rauchverbot nicht mit einem Dampfverbot gleichzusetzen ist1. Dennoch heißt das noch lange nicht, dass E-Zigaretten auf Partys erlaubt sind.

Dampf von E-Zigaretten riecht besser

E-Shishas sind sozialverträglicher
Shishas gibt es auch als E-Shishas.

E-Zigaretten werden von Nichtrauchern in der Regel als wesentlich weniger unangenehm empfunden. Oft riecht der Dampf sogar sehr gut und ähnelt einer Räucherung mit Blumenduft, je nach Liquid. Das macht sie gesellschaftsfähiger, auch für Gelegenheitsdampfer auf Partys oder auf festlichen Zusammenkünften.

Dennoch sollte man auf öffentlichen und privaten Veranstaltungen oder Partys die Veranstalter fragen, ob das Dampfen von E-Zigaretten erlaubt ist. Das betrifft auch Orte, wo Menschen draußen feiern, zum Beispiel bei einer Grillparty. Denn die Veranstalter entscheiden sehr unterschiedlich. Das gilt umso mehr für geschlossene Räume. Es kann sein, dass in einer Wirtschaft Dampfen erlaubt ist, in der daneben liegenden Wirtschaft jedoch nicht (Stand Juni 2022).

Die E-Zigarette und E-Shishas sind sehr viel sozialverträglicher als der Konsum von Zigaretten, Zigarren und Co. Insofern werden sie auf Partys und Veranstaltungen sehr viel häufiger akzeptiert, als der Konsum von Tabak. Das ist ein Grund für viele Partyraucher auf das Dampfen umzusteigen, wenn sie eine Party oder festliche Veranstaltung besuchen. Wer Besuchern einer Veranstaltung das nicht nur erlauben, sondern auch bereitstellen möchte, findet in einem E-Zigaretten-Shop alles, was dafür benötigt wird.

Fazit

Zigarettenrauchen ist schon seit jeher umstritten, doch die Zahl der Raucher nahm lange Zeit zu und war vor allem auch unter Jugendlichen stark verbreitet. Seit einiger Zeit zeigt sich allerdings eine Trendwende. Mittlerweile rauchen Jugendliche und junge Erwachsene weniger als je zuvor. E-Zigaretten und Co. werden allerdings immer beliebter.2 Das mag vielleicht auch daran liegen, dass diese nicht vom Nichtraucherschutzgesetz betroffen sind.

Dabei sind elektronische Zigaretten, Verdampfer und Co. ein relativ neues Phänomen, es bleibt also spannend, was für Entwicklungen und Innovationen in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Ob E-Zigaretten allerdings weniger schädlich sind als Tabakzigaretten, ist noch nicht abschließend geklärt.

Quellen

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