Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte umgehend seinen Arbeitgeber informieren. Wer über eine Krankschreibung verfügt, sollte sich entsprechend verhalten, sich schonen und vor allem den Empfehlungen des Arztes Folge leisten. Doch mit welchen Konsequenzen muss ein Arbeitnehmer rechnen, wenn er nur so tut, als ob er krank ist und z. B. eine ausgelassene Party feiert? Denn der Arbeitgeber hat Möglichkeiten, dem Blaumachen und Krankfeiern eines Mitarbeiters auf die Schliche zu kommen.
Eine Party mit schwerwiegenden Folgen
Wer trotz Krankmeldung beim Arbeitgeber Partys feiert oder bei Freizeitaktivitäten mit Freunden gesehen wurde, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Denn, wenn der Schwindel auffliegt, kommt es zu einem Vertrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das gilt aber nicht nur für das Blaumachen, ohne dass tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. Auch wenn der Arbeitnehmer wirklich krank ist, aber dennoch feiert, verzögert er womöglich seinen Genesungsprozess. Die Verzögerung des Genesungsprozesses kann ein Entlassungsgrund sein. Ob eine fristlose Entlassung – auch während der Zeit der Krankschreibung – ausgesprochen werden darf, hängt vom Einzelfall ab.
Blaumachen ist keine Jugendtorheit, sondern Betrug. Doch die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Kann der Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers beweisen, z. B. durch einen Detektiv, der das Fehlverhalten dokumentiert (Protokolle, Bilder Filmmaterial), kann dies als Beweismaterial bei gerichtlichen Verfahren angewendet werden. Nimmt also der Chef die Dienste einer Detektei, wie sie die Detektei Hamburg in vollem Umfang anbietet, in Anspruch, kann er davon ausgehen, dass er meist schon nach wenigen Tagen erste Beweisfotos und Informationen zur Sachlage erhält, einschließlich möglicher Zeugen und deren Adressen. Die Beweise müssen nachvollziehbar sein, deshalb reicht es bei Weitem nicht aus, den Arbeitgeber durch Hörensagen über ein Fehlverhalten zu informieren.
Jeder Schritt will gut überlegt sein
Sicherlich gibt es auch Krankschreibungen, die aufgrund von leichtem Unwohlsein vorgenommen wurden oder aufgrund von anderen, leichteren Formen einer Erkrankung. In solchen Fällen ist der Patient nicht notwendig ans Bett gefesselt. Er kann sich frei bewegen und tun und lassen, was er möchte, sofern er damit seine Genesung nicht verzögert. So kann sich zum Beispiel ein Spaziergang förderlich auf die Gesundheit auswirken. Frische Luft und leichte Bewegung sind gut für Körper und Geist. Auch einzukaufen kann durchaus im Rahmen einer Krankschreibung völlig in Ordnung sein, sofern man andere Menschen nicht durch Ansteckung gefährdet.
Unter Umständen wäre sogar die Teilnahme an einer Feier denkbar. Ein Beispiel: Es kann sein, dass ein guter Freund seinen Junggesellenabschied feiert. Eine Einladung wurde längst ausgesprochen, man freut sich darauf und möchte als guter Kumpel mitfeiern. Doch einen Tag zuvor bekommt man einen Hexenschuss und lässt sich krankschreiben. Denn die eigene Arbeit bringt es mit sich, dass man körperlich fit sein muss. Dennoch könnte man abends durchaus den Junggesellenabschied besuchen, zumindest für eine gewisse Zeit. Letztlich geht es immer darum, mit der Situation bedacht und verantwortlich umzugehen, um sich nicht später über die eigene Gedankenlosigkeit zu ärgern.
Gesundheitliche Risiken sollten dabei nicht in Kauf genommen werden. Denn am Ende steht unter Umständen durch den leichtfertigen Umgang mit der eAU nicht nur die Gesundheit, sondern auch der Job auf dem Spiel, der die Familie ernährt und das Eigentum finanziert.
Quellen
- Beitragsbild: Luftsprung in der Natur, Pixabay.
- Gelber Schein – Krankschreibung in früheren Zeiten, Adobe Stock.